Pflegegeld
Der Pflegebedarf wird vom Gutachterarzt gemäß dem notwendigen Pflegeausmaß in sieben Stufen eingeteilt, die auch die Höhe des Pflegegeldes bestimmen.
Höhe des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2020
Stufe | Pflegegeld/Monat | Pflegebedarf von mehr als |
1 | € 160,10 | 65 Stunden |
2 | € 295,20 | 95 Stunden |
3 | € 459,90 | 120 Stunden |
4 | € 689,80 | 160 Stunden |
5 | € 936,90 | Vorliegen eines außergewöhnlichen Pflegeaufwandes. Dieser liegt dann vor, wenn •die dauernde Bereitschaft - nicht aber die dauernde Anwesenheit - einer Pflegeperson oder •die regelmäßige Nachschau durch eine Pflegeperson in relativ kurzen, jedoch planbaren Zeitabständen erforderlich ist (mind. auch eine einmalige Nachschau in den Nachtstunden) oder •mehr als 5 Pflegeeinheiten, davon auch eine in den Nachtstunden, erforderlich sind. |
6 | € 1.308,30 | Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson wegen Eigen- oder Fremdgefährdung nötig. |
7 | € 1.719,30 | Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine mit funktioneller Umsetzung sind nicht möglich oder es liegt ein gleich zu achtender Zustand vor. |
Bitte stellen Sie den Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer Pensionsversicherung.
Wenn Sie eine Unterbringung in unserem Haus planen, übernehmen wir die Antragsstellung gerne für Sie.