Pflegegeld
Der Pflegebedarf wird vom Gutachterarzt gemäß dem notwendigen Pflegeausmaß in sieben Stufen eingeteilt, die auch die Höhe des Pflegegeldes bestimmen.
Höhe des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2021
Stufe | Pflegegeld/Monat | Pflegebedarf von mehr als |
1 | € 162,50 | 65 Stunden |
2 | € 299,60 | 95 Stunden |
3 | € 466,80 | 120 Stunden |
4 | €700,10 | 160 Stunden |
5 | € 951,00 | mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist |
6 | € 1.327,90 | mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist |
7 | € 1.745,10 | mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt |
Bitte stellen Sie den Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer Pensionsversicherung.
Wenn Sie eine Unterbringung in unserem Haus planen, übernehmen wir die Antragsstellung gerne für Sie.