Seniorenheim Zach
 
"Das Haus zum Wohlfühlen"
Seniorenheim Zach GmbH
Oedt 47
8330 Feldbach
Tel.: 03152 6570
Fax: 03152 6570 14
e-mail:
z.seniorenheim@aon.at
www.seniorenheim-zach.at

IMPRESSUM

Vulkanland


 
 
Das Seniorenheim Zach wird betrieben von Stefan Zach und dient zur Pflege und Betreuung ihrer Bewohner.

Wer kann im Heim aufgenommen werden ?

Grundsätzlich werden alle pflegebedürftigen Personen aufgenommen, soweit ihr Pflegebedarf durch das Heim gedeckt werden kann.

Kurzzeitpflege

Für Personen, welche im Kreis der Familie gepflegt werden, wird auch die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege angeboten, um deren pflegenden Angehörigen einen Urlaub, Kuraufenthalt oder ähnliches zu ermöglichen.

Für nähere Informationen stehen wir immer gerne zur Verfügung.

Welche Leistungen erwarten sie?

Das Heim bietet Wohnversorgung, Grund - und Behandlungspflege.
  • Körperpflege
  • Verpflegung
  • Mithilfe bei körperlichen Verrichtungen, An - und Auskleiden
  • Hilfe bei der Gestaltung einer angenehmen Liegeposition, beim Aufstehen und Gehen
  • Sorge um die individuellen Grundbedürfnisse
  • Vorbeugende Maßnahmen


    Die Behandlungspflege umfasst:

  • Inkontinenzpflege
  • Vorbereitung und Hilfe bei Arztbesuchen
  • Verabreichen von Arzneimitteln, Inhalationen, Wickel, Einreibungen, Kälte/ Wärmeanwendungen u. ä.
  • Mobilisierung und Reaktivierung


    In den Heimkosten inbegriffen sind:

    Neben der Vollverpflegung auch zwischendurch Jausen
    Alle Getränke
    Sowie das Waschen der persönlichen Leibwäsche
    Kirchgänge, Hauseigene Messen, etc.
Darüber hinaus werden folgende Leistungen angeboten, welche jedoch in den allgemeinen Pflege - und Betreuungskosten nicht enthalten sind:

1. Leistungen deren Kosten durch einen Anspruch an die Krankenversicherung der Bewohner nicht gedeckt werden.

(Versorgung mit Inkontinenzartikeln, Therapien, Medikamente, Rezeptgebühr und ähnliches)

2. Friseur, Fußpflege, Massagen, Kosmetik, und Toilettartikel, Telefon - ( Sprechgebühren )

3. Das Heim ist bemüht Ausflüge, Veranstaltungen, und ähnliches durchzuführen.

Alle Ausgaben die unter Punkt 1 und 2 angeführten Leistungen für das Heim entstanden sind, werden an jedem Ersten des darauf folgenden Monats rückverrechnet.

Entgeltminderung §27f

Bei Mängeln der Leistungen des Heimträgers mindert sich das Entgelt entsprechend der Dauer und schwere des Mangels. Gleiches gilt für Leistungen, die sich der Heimträger während einer Abwesenheit des Heimbewohners von mehr als drei Tagen erspart.

Möblierung

Die Zimmer der Bewohner sind möbliert, kleinere Gegenstände (Bilder etc. ) können jedenfalls mitgebracht werden.
Die Möblierung der Zimmer mit Eigenmöbel ist auch jederzeit möglich, soweit es die Wohnqualität der Bewohner nicht beeinträchtigt.

Abwesenheit

Für die Zeit der Abwesenheit werden die kosten laut Stmk. Pflegeheimgesetz verrechnet.

Kündigung

( § 3 Abs. 6 und 7 Steiermärkisches Pflegeheimgesetz )
§ 27h. Durch den Heimträger

Das Pflege und Betreuungsverhältnis kann von Seiten des Heimträgers nur aus wichtigen Gründen schriftlich unter Angabe der Gründe und unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist im Fall der Z1 aber einer Frist von drei Monaten, zum jeweiligen Monatsende kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der Betrieb des Heimes eingestellt, wesentlich eingeschränkt, in seiner Art verändert wird

2. der Heimbewohner mit der Bezahlung der Heimkosten zwei Monate im Verzug ist und der Heimträger den Heimbewohner schriftlich und in Anwesenheit einer Dritten Person unter Androhung der Kündigung und Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen erfolglos gemahnt hat

3. der Gesundheitszustand des Heimbewohners sich so verändert hat, dass die sachgerechte und medizinisch gebotene Betreuung und Pflege im Heim nicht mehr durchgeführt werden können.

4. der Heimbewohner trotz einer nach Eintritt der Fälligkeit erfolgten Ermahnung ( § 27e Abs.2) mit der Zahlung des Entgelts mindestens zwei Monate in Verzug ist.

§ 27i. Durch Heimbewohner

1. Der Heimbewohner kann das Vertragsverhältnis – vorbehaltlich der sofortigen Kündigung aus einem wichtigen Grund – jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende kündigen.
Der Heimträger hat dem Bewohner, dessen Vertreter und der Vertrauensperson unverzüglich schriftlich den Erhalt der Kündigung zu bestätigen.

2. Der Heimvertrag wird durch Tod des Heimbewohners aufgehoben. Der Heimträger hat dem Rechtsnachfolger des Heimbewohners ein bereits im Voraus gezahltes Entgelt anteilig zu erstatten.

Auflösung des Vertragsverhältnisses

( § 3 Abs. 8 Steiermärkisches Pflegeheimgesetz )
Das Vertragsverhältnis kann durch den Heimträger fristlos aufgelöst werden, wenn der Heimbewohner eine unzumutbare Belastung für den Heimbetrieb darstellt und er sein Verhalten auch nach Hinweis auf die Vertragsauflösung fortsetzt.

Fälligkeit

Die Kosten der Pflege und Betreuung werden im Nachhinein mit Ersten jedes Monats fällig.

Tierhaltung

Das Mitbringen von Haustieren ist nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklicher Zustimmung der Heimleitung möglich.

Vertrauensperson § 27e

Der Heimbewohner hat das Recht, dem Träger jederzeit eine Vertrauensperson namhaft zu machen. Sofern der Bewohner nichts anderes bestimmt, hat sich der Heimträger in wichtigen zivilrechtlichen Angelegenheiten auch an die Vertrauensperson zu wenden.
Wenn ein Heimbewohner seine Pflichten aus dem Vertrag gröblich verletzt oder den Betrieb des Heimes schwerwiegend gestört hat, hat ihn der Träger zu ermahnen und auf die möglichen Folgen der Fortsetzung seines Verhaltens hinzuweisen. Der Vertreter des Heimbewohners und dessen Vertrauensperson sind zu diesem Termin unter Bekanntgabe des Grundes mit eingeschriebenem Brief zu laden. Der Träger hat dem Heimbewohner, dessen Vertreter und der Vertrauensperson unverzüglich eine Abschrift dieser Ermahnung auszufolgen oder mit eingeschriebenem Brief zu übersenden.

Rechte der Heimbewohner

Das Seniorenheim Zach bietet eine ganzheitliche und Bewohnerorientierte Pflege an.
Grundlage aller Maßnahmen im Hause ist das Bemühen, die Tagesabläufe so zu gestalten, dass die Bewohner hier gerne leben und das Personal hier gerne arbeitet.
Unser Ziel ist es, den Bewohnern, soweit dies möglich ist, das Gefühl zu geben, in einer großen Familie zu leben, da das Zuhause nicht ersetzt werden kann.
Die tägliche Pflege wird nicht nur von Grund und Behandlungspflege bestimmt. Unser Leitmotiv bedeutet darüber hinaus, unseren Heimbewohnern eine reaktivierende und mobilisierende Pflege zukommen zu lassen.
Darunter ist zu verstehen:
Die Heimbewohner sollen alle Tätigkeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst vornehmen.
Bei Aufgaben des täglichen Lebens, die nicht mehr selbständig wahrgenommen werden können, wird geholfen und gefördert. Die Heimbewohner werden dabei unterstützt, verlerntes wieder zu erlernen und verborgenes neu zu entdecken.
Wir garantieren den Heimbewohnern höflichen Umgang und die Anerkennung der Würde und Persönlichkeit und bemühen uns um die Wahrung der Privat und Intimsphäre.
Die Heimbewohner können das Leistungsangebot des Heimes in vollem Umfang in Anspruch nehmen und in therapeutische Maßnahmen einwilligen oder diese auch ablehnen.
Für Entspannung sorgt ein kleiner hauseigener Tierpark mit einem Dammhirschgehege, eine große Terrasse sowie Wandermöglichkeiten mit oder ohne Begleitung.
Es gibt auch keine festgelegte Ausgehzeit wichtig ist nur eine Ab bzw. Rückmeldung.
Die Heimbewohner können jederzeit in die Pflegedokumentation Einsicht nehmen.
Jeder Heimbewohner hat das Recht, eine Vertrauensperson namhaft zu machen, die in wesentlichen Belangen zu verständigen ist.
Die Heimleitung ist bestrebt alle Wünsche und Beschwerden der Heimbewohner nach genauer Prüfung zu respektieren bzw. zu erledigen.
Die Bewohner sind berechtigt, einen Arzt ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen.
Zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten können sich die Heimbewohner einer hausexternen Beratung bedienen.
Nachdem unser Haus fast ausschließlich aus Einbettzimmer besteht ist eine Besuchszeit rund um die Uhr möglich.
Das Heim bietet dem Bewohner Mahl - und Ruhezeiten die den üblichen
Lebensverhältnissen entsprechen.
Telefon, Fernseher, (Sat) Radio, sind in jedem Zimmer Grundausstattung.
Für die Heimbewohner ist keine eigene Heimbekleidung vorgesehen, sondern es besteht das recht auf individuelle, persönliche Bekleidung.
Für alle erbrachten Sonderleistungen erhalten die Heimbewohner Zahlungsbelege.
Alle Personenbezeichnungen die in diesem Heimstatut sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.
Die Heimleitung und das Pflegepersonal des Seniorenheim Zach sind bemüht,Bewohnern die bestmögliche Pflege und Betreuung anzubieten und ihnen den Aufenthalt im Heim so angenehm wie möglich zu gestalten.
Recht auf Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses.
Recht auf politische und religiöse Selbstbestimmung, auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlung und auf Bildung von Vereinigungen, insbesondere zur Durchsetzung der Interessen der Heimbewohner.
Recht auf Verkehr mit der Außenwelt, auf Besuch durch Angehörige und Bekannte und auf Benützung von Fernsprechern.
Recht auf Gleichbehandlung ungeachtet des Geschlechts, der Abstammung und Herkunft,der Rasse, der Sprache, der politischen Überzeugung und des religiösen Bekenntnisses.
Recht auf zeitgemäße medizinische Versorgung, auf freie Arzt- und Therapiewahl und auf eine adäquate Schmerzbehandlung.
Recht auf persönliche Kleidung und auf eigene Einrichtungsgegenstände

Für die Richtigkeit zeichnet:
Zach Stefan