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| Fragen zur Stationären Pflege |
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| Was
kann ich vom Seniorenhaus Zach erwarten?
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| Liebevolle, fachliche Betreuung durch qualifiziertes Personal rund um die
Uhr. |
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| Wer
sind die Zielgruppen einer stationären
Einrichtung? |
| 1. Hochbetagten Menschen, die nicht mehr alleine zurechtkommen
und bei denen eine Unterstützung durch die Betreuung zu Hause nicht mehr
ausreicht
2. chronisch kranke und/oder neurologisch
erkrankte Personen (z.B. Multiple
Sklerose), die ganztägig eine
Betreuung benötigen
3. Menschen mit seniler Demenz vom Alzheimertyp
4. Auch rüstige Personen die sich früh genug einen Platz sichern wollen
sind herzlich Willkommen
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| Was
ist ein Pflege - Tagsatz? |
| Der Pflege-Tagsatz umfasst die Kosten für Wohnung, Verpflegung, Pflegeaufwand,
Wäscheversorgung und Zimmerreinigung.Die ärztliche Betreuung, Medikamente
und Therapien werden vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse verrechnet.
Der Selbstbehalt wird vom Seniorenhaus an die jeweilige Apotheke bezahlt und am
Monatsende mit Originalrechnung vom Heim, dem Gast in Rechnung gestellt. Der Pflege-Tagsatz
bleibt gleich, auch wenn sich im Laufe der Zeit der Pflegebedarf erhöhen
sollte. |
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| Was
ist eine Pflegestufe? |
Die Pflegestufe beschreibt
den Umfang der Hilfebedürftigkeit
in Stunden pro Monat. Jeder, der auf
fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch
auf Pflegegeld. Um das Pflegegeld wird
bei der pensionsauszahlenden Sozialversicherung
angesucht.
Informationen unter:
> Bundespflegegeld |
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| Welche
Pflegestufen gibt es? |
Das Ausmaß des Pflegegeldes
richtet sich nach dem Pflegebedarf.
Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich
ist ein Pflegebedarf von mindestens
51 Stunden pro Monat; ab der Stufe 5
gelten zusätzliche Kriterien. Für
bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen,
z.B. für Blinde oder Rollstuhlfahrer,
sind Mindesteinstufungen festgelegt.
Der Pflegekostentagsatz beträgt
ab 2010: EUR 60,69 pro Tag
| Pflegestufe |
Tagsatz
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Monatl. Pflegebedarf
von mehr als |
| 1 |
€ 13,71 |
50 Stunden |
| 2 |
€ 18,89 |
75 Stunden |
| 3 |
€
25,67 |
120 Stunden |
| 4 |
€ 35,02 |
160 Stunden |
| 5 |
€ 43,34 |
180 Stunden *) |
| 6 |
€ 55,02 |
180 Stunden **) |
| 7 |
€ 70,64 |
180 Stunden ***) |
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zusätzlich sind folgende
besondere Voraussetzungen notwendig:
*)Stufe 5: Die dauernde Bereitschaft
einer Pflegeperson ist erforderlich.
**)Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich
nicht planbare Betreuungsmaßnahmen
oder die dauernde Anwesenheit einer
Pflegeperson nötig.
***)Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen
der Arme und Beine sind nicht möglich
oder der ständige Einsatz lebenserhaltender
Geräte ist erforderlich. |
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| Wer
muss bei einem Aufenthalt im Seniorenhaus
für die Kosten aufkommen? |
Grundsätzlich muss
der jeweilige Bewohner für die
Kosten aufkommen und vorhandenes Vermögen
dafür verwenden. Die Tagsätze
betragen € 52,66 + 10% Ust + Pflegestufe.
Jene Bewohner, die sich das nicht leisten können, können aus Mitteln
der Sozialhilfe Unterstützung erhalten. In diesem Fall wird das Einkommen
(Pension und Pflegegeld) des Heimbewohners bis auf das gesetzlich bestimmte Taschengeld
für die Kostendeckung herangezogen. Derzeit beträgt das Taschengeld
20% des Einkommens, 13.+14. Bezüge und 41,40 EUR des Pflegegelds (unabhängig
von der Stufe).
Das Taschengeld steht dem Gast frei zur Verfügung, damit die persönlichen
Ausgaben gedeckt werden können. (z.B: Friseur, Kleidung, Selbstbehalte etc.). |
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| Ist
mein Pflegegeldanspruch von der Ursache
der Pflegebedürftigkeit abhängig? |
| Der Anspruch auf Pflegegeld ist unabhängig davon,
was die Ursache für die Pflegebedürftigkeit ist. |
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| Wer
kontrolliert ein Pflegeheim? |
| Amtssachverständige/r für Gesundheits- und Krankenpflege der Steiermärkischen Landesregierung, sowie von der Bezirkshauptmannschaft Feldbach |
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| Muss
ich mich anmelden und gibt es eine Warteliste? |
| In den meisten Fällen gibt es eine Warteliste. Wir empfehlen eine unverbindliche
Voranmeldung. Wir bemühen uns den individuellen Bedürfnissen gerecht
zu werden und Sie nach unseren Möglichkeiten zu unterstützen und zu
beraten. |
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| Wer
entscheidet über die Einnahme von
Medikamenten? |
1. Der vom Bewohner gewünschte
Hausarzt verordnet die Medikamente.
Die mit dem Pflegeheim kooperierende
Apotheke liefert die Medikamente ans
Haus. Das Pflegepersonal gibt die Medikamente
nach Vorgabe des Arztes aus.
2. Der Bewohner entscheidet selbst über
die Einnahme. Das Pflegepersonal dokumentiert
sowohl die genommene als auch die abgelehnte
Medikation. Sollte sich eine gesundheitlich
Verschlechterung auf Grund der Verweigerung
des Bewohners ergeben, wird das Pflegepersonal
im Rahmen seiner Verantwortung ein Gespräch
mit dem Arzt suchen.
3. Bei Dementen oder entscheidungsunfähigen
Personen muss die Frage der Medikamenteneinnahme
mit dem Sachwalter und/oder den Angehörigen
geklärt werden. |
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| Kann
ich eigene Möbel mitbringen? |
| Es können eigene Einrichtungsgegenstände sowie Bilder mitgebracht
werden. Die Gestaltung der Zimmer ist jedem Gast individuell überlassen. |
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| Wie
ist die Wäscheversorgung geregelt? |
| Handtücher und Bettwäsche
wird vom Seniorenhaus zur Verfügung
gestellt und selbstverständlich
gereinigt. Wir legen großen Wert
darauf, dass die BewohnerInnen ihre
eigene Kleidung tragen und sorgen auch
für die Reinigung der maschinenwaschbaren
Wäsche. |
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| Gibt
es einen Friseur und Fußpflege? |
Beide Angebote werden vom Haus organisiert.
Frisör und Fußpflege kommen
ins Haus.
Diese Dienste muss der/die Bewohner/in
selbst bezahlen. |
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| Welche
Qualifikationen bringen die Mitarbeiterinnen
in der Pflege und Betreuung mit? |
| Mindestausbildung der 1- jährigen Pflegehelferausbildung,
bzw. Diplom für Gesundheits- Krankenschwester! |
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| Welche
Aktivitäten gibt es? |
| Für Abwechslung sorgen wir z.B.
mit Pferdekutschenfahrten, Festen, Grillpartys,
Feiern, Hlg. Messen und Fahrten zur
Sonntagsmesse nach Feldbach. Spazierwege
und Möglichkeiten sind zur Genüge
vorhanden. |
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| Gibt
es Besuchszeiten? |
In unserem Haus gibt es keine geregelten
Besuchszeiten.
Besucher können das Haus jederzeit
Betreten und Verlasssen. |
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| Gibt
es Gottesdienste? |
| In regelmäßigen
Abständen werden in unserem Haus
Gottedienste abgehalten. Ansonsten bieten
wir Fahrten zur Sonntagsmesse an. |
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| Kann
ich meinen Hausarzt behalten?
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| Ja, denn freie Arztwahl
gilt auch im Seniorenhaus. |
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| Wie
ist die ärztliche Betreuung in Notfällen
gesichert? |
| Die Diensthabenden praktischen Ärzte bzw. der Notarzt sind
rund um die Uhr für unser Haus erreichbar. |
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