Das Haus zum Wohlfühlen

Fragen und Antworten

Fragen zur Stationären Pflege:

Wer sind die Zielgruppen einer stationären Einrichtung?

  • Hochbetagte Menschen, die nicht mehr alleine zurechtkommen und bei denen eine Unterstützung durch die Betreuung zu Hause nicht mehr ausreicht
  • chronisch kranke und/oder neurologisch erkrankte Personen (z.B. Multiple Sklerose), die ganztägig eine Betreuung benötigen
  • Menschen mit seniler Demenz vom Alzheimertyp
  • Was bedeutet Pflegezuschlag und Tagsatz?

    Der Pflegezuschlag umfasst die Hilfe, Pflege und Betreuung!

    Der Tagsatz umfasst die Kosten für Wohnung, Verpflegung, Energieversorgung, Wäscheversorgung und Zimmerreinigung.

    Was ist eine Pflegestufe?

    Die Pflegestufe beschreibt den Umfang der Hilfebedürftigkeit in Stunden pro Monat. Jeder, der auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Um das Pflegegeld wird bei der Pensionsauszahlenden Sozialversicherung angesucht.

    Was kostet ein Pflegeplatz?

    Wer übernimmt die Kosten bei einer Unterbringung im Pflegeheim?

    Seit 01. August 2011 ist die Kostenübernahme durch die öffentliche Hand bei einer Heimunterbringung erst ab der Pflegestufe 4 möglich.
    Eine Kostenübernahme für eine Heimpflege in den Pflegestufen 1 bis 3 kann jedoch aus sozialen, pflegerischen oder medizinischen Gründen erfolgen.

    Anspruch auf Übernahme der Kosten oder Restkosten der Unterbringung in einer stationären Einrichtung haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege oder Betreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können. Die Hilfeempfängerin bzw. der Hilfeempfänger ist berechtigt, unter den für seine Bedürfnisse in Frage kommenden Einrichtungen zu wählen.

    Für Ausführliche Informationen über die Voraussetzungen der Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an das zuständige Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft.

    Ist mein Pflegegeldanspruch von der Ursache der Pflegebedürftigkeit abhängig?

    Der Anspruch auf Pflegegeld ist unabhängig davon, was die Ursache für die Pflegebedürftigkeit ist. Der Anspruch richtet sich nach dem Umfang der Hilfebedürftigkeit!

    Wer kontrolliert ein Pflegeheim?

    Amtssachverständige/r für Gesundheits- und Krankenpflege der Steiermärkischen Landesregierung, sowie von der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark

    Muss ich mich anmelden und gibt es eine Warteliste?

    In den meisten Fällen gibt es eine Warteliste. Wir empfehlen eine unverbindliche Anfrage.
    Wir bemühen uns den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden und Sie nach unseren Möglichkeiten zu unterstützen und zu beraten.

    Besorgung und Verschreibung der Medikamente

      Die Medikamente werden vom Haus in der Apotheke besorgt!

      Medikamente werden ausschließlich vom Hausarzt bzw. Facharzt angeordnet. Die Verabreichung erfolgt durch das Pflegepersonal. Es werden ausschließlich nur Medikamente nach ärztlicher Anordnung verabreicht!
      Sollten Sie zu Hause zusätzlich z.B. Homöopathische Arzneimittel oder sonstige Produkte mit Wirkstoffen verwendet haben was nicht von Ihrem Hausarzt verschrieben wurde, bitten wir Sie um Rücksprache mit dem Pflegepersonal, damit eine ärztliche Abklärung darüber erfolgen kann um Nebenwirkungen bzw. Gegenanzeigen mit div. Medikamenten auszuschließen.

    Besorgung der Pflegeartikel?

    Pflegeartikel werden kostenlos vom Haus besorgt und am Monatsende verrechnet!

    Kann ich eigene Möbel mitbringen?

    Nach Rücksprache jederzeit möglich, sofern die räumliche Gegebenheit nicht beeinträchtigt ist!

    Wie ist die Wäscheversorgung geregelt?

    Ihre persönliche Wäsche wird mit Ihrem Namen versehen und im Haus gewaschen. Wir bitten Sie, neue Wäsche immer dem diensthabenden Personal zu geben damit diese umgehend beschriftet werden kann.

    Gibt es einen Frisör und Fußpflege?

    Wir haben einen Frisör und eine Fußpflege die in regelmäßigen Abständen zu uns ins Haus kommen. Wenn Sie einen eigenen Frisör oder eine eigene Fußpflege haben, können Sie diese selbstverständlich weiterhin behalten.

    Welche Qualifikationen bringen die Mitarbeiterinnen in der Pflege und Betreuung mit?

    In unserem Haus haben wir ausschließlich Pflegehelfer/innen und Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal beschäftigt!

    Die Pflegehelferausbildung dauert 1 Jahr. In diesem Jahr müssen verschiedene Praktika in verschiedenen Bereichen (Langzeitpflege, rehabilitative Pflege, Akutpflege im operativen und konservativen Fachbereich sowie Extramurale Pflege) absolviert werden. Nach Beendigung der Ausbildung und erfolgreicher Absolvierung der Praktika erfolgt eine Prüfung die die Ausübung des Berufes Pflegehelfer/in erlaubt!

    Die Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege dauert 3 Jahre. (verkürzte Form möglich, wenn ev. Pflegehelferausbildung vorhanden ist, dauert die Ausbildung 2 Jahre da dieses eine Jahr angerechnet wird)

    Während der gesamten Ausbildungszeit werden auch verschiedenste Praktika absolviert. Nach Beendigung der Ausbildung erfolgt die Diplomprüfung zur Gesundheits- und Krankenschwester bzw. zum Gesundheits- und Krankenpfleger.

    Welche Aktivitäten gibt es?

    Gibt es Besuchszeiten?

    In unserem Haus gibt es keine geregelten Besuchszeiten.

    Angehörige und Besucher sind jederzeit herzlich Willkommen!
    In der Nacht ist der Haupteingang von 20.00 bis 06.00 Uhr geschlossen um die allgemeine Nachtruhe zu wahren, jedoch ist es jederzeit möglich, über die Hausglocke bzw. durch einen kurzen Anruf Angehörige zu besuchen.

    Gibt es Gottesdienste?

    Zu Weihnachten und Ostern finden im Haus Hl. Messen statt. 14-tägig findet im Haus der Empfang der Heiligen Kommunion statt. Sonntags wird die Hl. Messe im Speisesaal über das Radio übertragen. Wer möchte, kann auch in Feldbach bei der Hl. Messe teilnehmen.

    Kann ich meinen Hausarzt behalten?

    Es besteht die freie Arztwahl! Sollten Sie außerhalb von Feldbach Ihren Hausarzt haben, sprechen Sie mit Ihm, ob er für Sie weiterhin die Betreuung im Haus übernimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, stehen Ihnen Allgemeinmediziner aus Feldbach zur freien Wahl, die wir für Sie gerne kontaktieren!

    Wie ist die ärztliche Betreuung in Notfällen gesichert?

    Es finden wöchentlich Visiten durch Hausärzte im Haus statt. Sollten Sie außernatürlich einen Arzt benötigen oder ein Anlassfall sein, gibt es täglich einen Diensthabenden Arzt der die Rufbereitschaft versieht! Im Notfall sind das Rote Kreuz und der Notarzt in kürzester Zeit vor Ort.

    Kann ich meine Angehörige auch mit nach Hause nehmen?

    Selbstverständlich können Sie Ihre Angehörige mit nach Hause nehmen! Wir bitten um kurze Information um gegebenenfalls Medikamente oder sonstige Versorgungsprodukte mitgeben zu können. Bei Abfahrt bzw. Ankunft bitte um eine kurze Mitteilung damit wir über die Abwesenheit bzw. Ankunft informiert sind!

    Wie erfolgt die Aufnahme in unserem Haus?

    Meist erfolgt eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme durch die Angehörigen. Im Zuge des Gesprächs beantworten wir Ihnen Ihre Fragen und Anliegen und unterstützen Sie bei Behördenwegen und geben Ihnen gerne nähere Kontaktdaten um optimal beraten zu werden!

    Welcher Wohnsitz wird gemeldet?

    Ãœber die Meldung des Wohnsitzes im Haus entscheiden Sie selbst. Es gibt die Wahl zwischen Nebenwohnsitz und Hauptwohnsitz. Beim Nebenwohnsitz bleibt die Hauptmeldeadresse zu Hause, beim Hauptwohnsitz wird die Adresse zu Hause abgemeldet.
    Wir müssen zumindest eine Nebenwohnsitzmeldung im Haus machen. Den Meldezettel füllen wir gemeinsam mit Ihnen bei der Aufnahme aus und schicken Ihn an die zuständige Gemeinde.